Man kann eine Maßnahme nicht bewerten, ohne das Resultat zu kennen.
Erst in der Rückschau, kann betrachtet werden, welche Eingriffe gerade richtig und welche über das Ziel hinaus waren.
Die Wirtschaft hat extremen Schaden genommen, Wohlstand wurde vernichtet und in die Taschen der 0,01% transferiert. Der Schaden für alle Menschen, insbesondere Kinder, ist nicht zu beziffern (psychische Gesundheit, schlechtere Bildungs-Outcomes allerorten). Die Wirksamkeit von Maßnahmen ist (obwohl kaum ein Gesundheitsphänomen jemals so gut studiert wurde) hingegen nicht belegt (cochrane.org/…/ARI_do-physical-measures-such-hand…).
Das sind denke ich gute Anhaltspunkte mal hinsichtlich Sorgfalt und Verantwortung nochmal genauer hinzuschauen.
Du vermischt unterschiedliche Aussagen.
Meine Aussage war: Man kann eine Maßnahme/Einschränkung erst dann bewerten, wenn man weiß wie es geendet ist und nicht mitten im Prozess.
Worauf willst du mit deinen Aussagen, die ich mal als Meinungen stehen lasse, mir/uns sagen?
Die Schließung der Schulen z.B., war rückblickend nicht zielführend; aber mit dem damaligen Kenntnisstand sehr wohl.
Dagegen war die Maskenpflicht wohl die Maßnahme schlechthin. Einfach umzusetzen, mit enormen Potential.
Interessant finde ich nicht zuletzt, wie wenig Kritik es daran gibt, dass es gefühlt null Vorbereitung für so eine Situation gab. Dabei war das praktisch genau das Szenario, vor dem seit Jahren gewarnt wurde. Trotzdem sind alle Diskussionen, etwa zu Schulschließungen oder woher man Masken kriegt, bei Null gestartet, und das jeweils in einer maximal angespannten Situation.
Das BBK führt regelmäßig Risikoanalysen im Bevölkerungsschutz durch und die Natur scheint das eher als Checkliste zu sehen. Die Folgen und Vorbereitungsmaßnahmen sind bekannt, allein es fehlt der Wille.
Sicherlich haben wir daraus gelernt und sind mittlerweile top vorbereitet, zumindest mit Material für Schulen und andere öffentliche Räume (wie Luftfilter, Masken) und digitaler Infrastruktur im Gesundheitswesen. Oder?
Sicherlich an einigen Stellen richtig, insbesondere mit dem heutigen Wissen. Statt Besuchsverboten in Altenheimen etwa hätte es wohl auch ordentliches Masketragen getan.
Trotzdem bleiben die gewählten Formulierungen maximal unkonkret, der sagt ja vor allem was er nicht mehr machen will, schweigt sich aber aus, was er denn stattdessen in Betracht zieht (und ich hoffe wirklich, dass sich das trotz Parteizugehörigkeit nicht auf „gar nix“ beschränkt). Z.B.:
Auch ich würde nach wie vor sehr intensiv für das Impfen werben, aber auch ich weiß, dass ich ab und an Formulierungen gebraucht habe, die andere Menschen mehr oder weniger zum Impfen gedrängt haben.
Welche Formulierungen genau? Wie will er denn „intensiv für das Impfen werben“ aber gleichzeitig niemanden durch sein Werben drängen?
Das ganze Interview wirkt auf mich eher, als ob da jemand festgestellt hat, das die Umfragewerte in der Zielgruppe „besorgte Bürger“ gesunken sind.
Würde mir da eine deutlich konstruktivere Kommunikation wünschen, in Richtung „das machen wir künftig anders, darum sind wir besser vorbereitet“.
wahre Worte. Das absolute unzuverlässigste und wankelmütigste neben der deutschen Bahn ist aktuell das ganze rechte Pack.
Beispiel Russland, der alte Feind der Nazis, ruft zum Krieg gegen den Westen auf, endlich können die Rechten ihre Rache bekommen und was machen die Nulpen? Erklären Russland und Putin zum Freund und wollen sich denen anbiedern…kannste dir nicht ausdenken.
Ja, kann man falsch verstehen.
Ich vermute, es soll rüber kommen, dass “Reichsbürger” nicht wirklich Bürger eines Reiches sind, sondern sich nur so nennen.
Meinetwegen auch gerne an beiden, aber “Jüdische Gemeinden” sollte eigentlich auf jeden Fall Anführungszeichen erhalten da sie ja nicht wirklich jüdisch oder Gemeinden sind in diesem Kontext. Später im Artikel-Text ist das ja auch so.
Tja, in NRW wäre das nicht passiert. Da haben die Querdenker der CDU einfach Gegendemos verboten und dafür noch Zuspruch von allen Seiten des politischen Spektrums bekommen. Ich fürchte es ist nur eine Frage der Zeit, bis das in ganz Deutschland durchgesetzt wird.
Unbeliebte Meinung: Niemand sollte jemals für einen Einsatz zahlen. Das führt nur dazu, dass die Leute im Zweifel nicht den Notruf wählen. Wenn eine Straftat vorliegt, entscheidet das Gericht über die Strafe.
Ich verstehe den Kommentar nicht ganz. Es zahlt hier derjenige der den Einsatz “notwendig gemacht hat” nicht wer angerufen hat. Oder wie meinst du das?
Das ist halt egal. In den Köpfen bleibt nur hängen “Falscher Alarm” und “muss Einsatz bezahlen”. Es gibt leider viele Leute die aus Angst vor einer Rechnung im Notfall zögern oder weitergehen.
Und bei einem Autounfall muss der Verursacher auch nie eine Rechnung für Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst bezahlen, das System funktioniert da trotzdem oder vielleicht genau deshalb.
Ich verstehe schon ,was du meinst. Ich glaube aber ich werde hier niemals zustimmen.
Krankenwagen rufen wegen Bauchaua ist was anderes als Großeinsatz mit SEK auslösen weil man dem Waffenhändler nicht zuhört.
Ja, aber mit der Bedingung, dass vorsätzlicher Missbrauch irgendwie doch bestraft wird. Gibt ja auch Gesetze gegen Vortäuschen einer Straftat und eines Notfalls/Unglücks. Das muss dann stattdessen passieren, wenn es klar kein Irrtum war (z.B. sollte ermittelt werden, wenn es mehrfach passiert usw.)
Gegenbeispiel: Beim lokalen Fußballverein gibt es regelmäßig Großaufgebote der Polizei, wenn mal wieder eine emotionale Partie ansteht. Da kommt es nicht selten vor, dass eine vierstellige (!) Anzahl von Polizisten eine kaum größere Menge an Fans sortenrein halten, voneinander abschirmen und von uns zum Bahnhof eskortieren muss, damit die nicht die halbe Stadt kaputt machen und sich gegenseitig die Köppe einschlagen. Die Kosten des Einsatzes übersteigen da die Umsätze des Spiels um ein Vielfaches. Der Verein zahlt davon aber gar nichts. Hier fände ich eine Kostenbeteiligung oder sogar Komplettumlage extrem wichtig. Nur so hätten die Vereine ein Interesse daran, solchen randalierenden “Fußballfans” endlich mal Stadionverbot zu erteilen. Aktuell bringt auch das Ticket des Vollidioten dem Verein Kohle. Die Kosten der Polizei zahlt ja der Steuerzahler. Und das passiert regelmäßig und absehbar immer und immer wieder.
Aus gutem gewissen musst du das auch nicht. Wenn du denkst, dass da in der Wohnung des Nachbars was brennt, du die Feuerwehr rufst, und es doch nur der Nachbar war der sein Essen verbrennt hat, musst du nicht zahlen. Wenn du aber extra den Nachbarn nerven willst und einfach mal sagst dass sein ganzes Haus lichterloh am brennen sei, wirst du dafür belangt.
Auch unter 14 Jahren ist man in Deutschland durchaus Deliktfähig. Dann ist man zu Schadensersatz verpflichtet. Schadenserstaz ist keine Strafe sondern ein zivilrechtlicher Anspruch.
Die Frage der Delikts(un)fähigkeit von Minderjährigen wird in Deutschland in § 828 BGB geregelt.
Eine Person, die das siebte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist für einen Schaden, den sie einem anderen zufügt, nicht verantwortlich (§ 828 Abs. 1 BGB). Sie ist also für einen fahrlässig oder vorsätzlich angerichteten Schaden nicht zum Schadensersatz verpflichtet.
Wer das siebte, aber nicht das zehnte Lebensjahr vollendet hat, ist für einen fahrlässig verursachten Schaden nicht verantwortlich, den er bei einem Unfall anrichtet, an dem ein Kraftfahrzeug, eine Schienenbahn oder eine Schwebebahn beteiligt ist (§ 828 Abs. 2 BGB). Die Rechtsprechung nimmt nach Sinn und Zweck des § 828 Abs. 2 jedoch eine teleologische Reduktion vor. Die Verantwortlichkeit des Kindes ist nur dann ausgeschlossen, wenn sich in dem Unfall eine dem motorisierten Verkehr eigene Gefährdungssituation realisiert, die ein Kind dieses Alters typischerweise überfordert. Im ruhenden Verkehr – etwa wenn das Kind ein parkendes Auto beschädigt – tritt der Haftungsausschluss daher in der Regel nicht ein.[9][10]
Wer das 7. bzw. 10., aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet hat, ist für den Schaden, den er einem anderen zugefügt hat, nicht verantwortlich, wenn er beim Begehen der schädigenden Handlung nicht die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hatte (§ 828 Abs. 3 BGB).
Der Mensch hat unter den Weiten des Himmelszeltes nicht mindere Rechte als das Reh im Wald, der Hase auf dem Feld oder die Robbe im Spülsaum der Ostsee.
Wenn mir der Fuchs in den Vorgarten kackt hab ich halt gelitten, wenn das mein Nachbar tut, hab ich da durchaus eine Handhabe. Die Weiten des Himmelszeltes hören ja nich plötzlich auf Privatgrund auf, darum ist das eine ziemlich gefährliche Pauschalaussage des Gerichts.
ndr.de
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