München: Autofahrer schiebt Klimaaktivisten bei Blockade vor sich her German

In München haben Klimaaktivisten erneut Straßen blockiert. Das nahm ein Autofahrer zum Anlass, um zwei Störer*innen mit seinem Wagen wegzuschieben und sich anschließend zu entfernen. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen; verletzt wurde glücklicherweise niemand. Update 2023-08-29: Im Spiegel Online-Artikel ist ein Video der Aktion verlinkt.

Nobsi,
@Nobsi@feddit.de avatar

Sofort in den Knast bitte. Ohne Umweg.

aksdb,

Zudem Führerschein entziehen wegen fehlender Eignung und Auto enteignen weil’s als Waffe genutzt wurde.

A2PKXG,
@A2PKXG@feddit.de avatar

Meinst du den Fahrer oder die Leute, die sich auf die Straße setzen?

Killing_Spark,

Ich würde jetzt einfach mal raten er meint die Person, die eine gefährliche Waffe gegen Menschen einsetzt :)

thorle,
@thorle@feddit.de avatar

Aber die wollten es doch so, oder wieso sollten sie sich auf die Straße setzen? Jedes Kindergartenkind weiß, das das gefährlich ist, aber an denen ging das irgendwie vorbei. Oder waren die nie im Kindergarten? Man klettert ja auch nicht im Zoo in den Löwenkäfig und klebt sich dort fest, um gegen die Haltung von Zootieren zu demonstrieren… au weia, ich schweige mal, am Ende bringe ich die noch auf Gedanken.

Killing_Spark,

Die setzen sich vor stehende Autos. Das ist nicht per-se eine gefährliche Situation. Das Auto ist extra angefahren um die Demostranten wegzuschieben. Die Gefahr gab es ausschließlich weil der Autofahrer sich dazu entschieden hat sein Auto als Waffe zu nutzen.

Man klettert ja auch nicht im Zoo in den Löwenkäfig und klebt sich dort fest, um gegen die Haltung von Zootieren zu demonstrieren

Wenn du Autofahrer intellektuell, empathisch und hinsichtlich der Impulskontrolle auf das selbe Level wie wilde Tiere stellen willst ergibt der Vergleich vielleicht Sinn. Aber ich glaube nicht, dass das dein Ziel war…

peppersky,

deleted_by_moderator

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  • Nobsi,
    @Nobsi@feddit.de avatar

    Hier war das angebracht.

    Nobsi,
    @Nobsi@feddit.de avatar

    Wenn du fragen musst, bist du zu arm für die Antwort.

    peppersky,

    deleted_by_moderator

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  • Nobsi,
    @Nobsi@feddit.de avatar

    Das war doch nur ne Frage, was denn los bei dir?

    klisklas,

    Ich warte nur noch auf den Tag bis ein Jugendlicher bei den Protesten stirbt. Bin schon gespannt auf die ganzen Ausreden und Rechtfertigung seitens der Presse und Auto Ottos: “selbst Schuld, wenn man sich auf die Straße sitzt” “Ich war ja im Recht” “wer Gewalt gegen Autos anwendet, muss mit Konsequenzen rechnen” “Ich muss doch zur Arbeit und werde fristlos gekündigt wenn ich zehn Minuten zu spät bin” “Nötigung 111!!!” undsoweiterundaofort. Wie diese Art der Gewalt gerechtfertigt wird ist nur noch widerlich und offenbart eine Art des gesellschaftlichen Zusammenlebens welche ich nur noch als asozial und unzivilisiert beschreiben kann. Ein Leben für 600ps deutscher Stahl im Sinne der “Freiheit”.

    TiKa444,

    “Ich muss doch zur Arbeit und werde fristlos gekündigt wenn ich zehn Minuten zu spät bin”

    Abgesehen von dem ganzen menschenverachtenden Mist dahinter, ist sowas doch einfach nur ein Problem in unserem Arbeitsrecht (wenn es nicht einfach nur eine fadenscheinige Entschuldigung ist).

    Das ist doch nicht die Schuld oder das Problem der Demonstranten, wenn Arbeitgeber so ne Scheiße abziehen dürfen.

    klisklas,

    Würden denke ich auch die meisten nie machen. Es ist nur eine billige Rechtfertigung.

    TiKa444,

    Das vermute ich auch. Ich wollte damit nur aufzeigen, dass das Argument, ob es nun auf Tatsachen beruht oder auf Übertreibung, schlicht keines gegen die Aktivisten ist.

    thorle,
    @thorle@feddit.de avatar

    Und was wenn zuerst jemand stirbt, weil der Krankenwagen nicht durch den Stau gekommen ist wegen den Demonstranten? Es ist interessant zu sehen wie einseitig hier immer argumentiert wird. Gewalt muss nicht immer körperlich sein und jemanden von seinem Weg abzuhalten fällt auch unter diesen Begriff. Sowas verursacht Gegenreaktionen mit denen zu rechnen ist, wo hier jedoch immer alle gleich “Oh mein Gott, wie kann der Autofahrer nur!!” losschreien. Die Demonstranten provozieren bewusst und mit Absicht, also egal was passiert, wäre zu verhindern gewesen, hätten sie es unterlassen, aber nein, schuld ist in dem Fall der provozierte, was ist das denn für eine Logik? “Aber es muss doch was für die Umwelt getan werden!!1!” ja sicher, aber da gibt es sicher auch bessere und produktivere Methoden.

    Dies ist meine Art des Protests. Jeder der hierauf kritisch antwortet oder mich beleidigt ist nicht besser als diese aggressiven Autofahrer. Also bitte klappe halten und weitergehen. Ja, ich darf Euch den Mund verbieten, aber wehe einer von Euch nimmt das persönlich, dann kleb ich mich hier im Thread fest!

    Duke_Nukem_1990,

    Und was wenn zuerst jemand stirbt, weil der Krankenwagen nicht durch den Stau gekommen ist wegen den Demonstranten?

    Dann haben die Autofahrer:innen wiedermal bewiesen, dass sie keinen Führerschein verdient haben, denn dann haben sie keine Rettungsgasse gebildet.

    thorle,
    @thorle@feddit.de avatar

    Du musst ein Fahrradfahrer sein, wie willste denn an der Ampel ne Rettungsgasse bilden? Sachen gibt’s, also echt mal, selten was dämlicheres gehört, hauptsache seine 5 cent dazu geben.

    Edit: Außerdem selbst wenn das irgendwie ginge, klebt da vorne immernoch ein Demonstrant, der dann den Krankenwagen blockiert, darum ging es hier.

    Duke_Nukem_1990,

    Wenn sich Stau bildet, dann muss eine Rettungsgasse gebildet werden. Wer das nicht kann, sollte den Führerschein abgeben.

    Außerdem selbst wenn das irgendwie ginge, klebt da vorne immernoch ein Demonstrant, der dann den Krankenwagen blockiert, darum ging es hier.

    Blablabla, die LG lässt Rettungsfahrzeuge immer durch.

    thorle,
    @thorle@feddit.de avatar

    Habe tatsächlich mal gegoogelt: “Je nach Situation erfordere die Bildung einer Rettungsgasse in der Stadt eine individuelle Reaktion, schreibt der DVR. Hören Autofahrer beispielweise während sie an einer roten Ampel warten, das Warnsignal eines Einsatzfahrzeuges, sollten sie vorsichtig über die rote Ampel in den Kreuzungsbereich fahren. Auf diese Weise bekommen auch alle anderen Verkehrsteilnehmer genug Platz, um den Weg für die Rettungskräfte freizumachen.”. Also vorsichtig die festgeklebten Demonstranten überfahren, wird gemacht.

    Du machst es Dir viel zu einfach mit Deinen Argumenten. Es geht hier um den Fall wo ein Krankenwagen oder Feuerwehr-LKW mal nicht durchkommt und dadurch Menschen sterben, weil vorne Leute FESTKLEBEN. Einfach zu behaupten das könne der LG garnicht passieren ist ignorant.

    Spike,

    Wie viel muss denn noch passieren, bis der Staat mal hart durchgreift?

    gajustempus,

    reicht dir das bayrische Polizeigesetz noch nicht? /s

    Spzi,

    Das könnte jetzt ganz viel heißen.

    • Pariser Klimaschutzabkommen ernst nehmen und konsequent umsetzen!
    • Ökoterrorismus verbieten!
    • Führerscheinentzug bei Schiebung!
    tryptaminev,

    FDP: Freiheit des Porsche ist unantastbar

    Maultasche,

    Finanziert Durch Porsche

    uint8_t,

    Ferengi Deutsche Partei

    Maultasche,

    Mit dem großen Nagus Lindner.

    Int_not_found,

    Das hier ein Autofahrer seinen Willen mit Gewalt durchgesetzt hat und danach Fahrerflucht begangen hat wird hier im ersten Absatz erwähnt. Der Rest ist eine Darstellung, wie dolle verboten und gefährlich dieser Protest doch war.

    Wie können solche Leute abends in den Spiegel schauen und sagen ‘Heute habe ich einen guten Job als Journalist gemacht’?

    Dreizehn,

    Darf man nicht sogar “Parkplatz-Freihalter” langsam mit dem Wagen wegdrücken? Müsste hier ja genau so sein. Die beiden Klammerer sollten lieber für die Kratzer der Motorhaube aufkommen müssen.

    lichtmetzger,
    @lichtmetzger@feddit.de avatar

    Alles klar, Manfred, zurück zu Facebook.

    Dreizehn,

    War ja klar, dass das hier wieder sofort ins Lächerliche gezogen wird… Vielleicht solltet Ihr den Sub in Klimakleber umbenennen.

    Rayleigh,

    Dein Kommentar ist schon so lächerlich, da muss man nichts ziehen.

    MaggiWuerze,
    @MaggiWuerze@feddit.de avatar

    Vllt solltest du auch über deine menschenverachtende Einstellung nachdenken, wenn du das langsame Überfahren von Protestanten befürwortest und dem Opfer dann noch Schadenersatz für Kratzer aufbürden willst.

    SitD,

    ist es nicht irgendwie peinlich, wenn man die eigene Meinung nur durchs drücken vom Pedal eines 2 Tonnen stahlhaufens mit 150ps durchsetzen kann, obwohl der Widersacher ein kleiner normaler Mensch ist mit vielleicht 0.1ps? ich finde das schon etwas pussyhaft um 100% ehrlich zu sein.

    Ooops,
    @Ooops@kbin.social avatar

    Ja, war irgendwie klar, dass schnell jemand wie du vorbei kommt und versucht, gefährliche Körperverletzung und Fahrerflucht ins Lächerliche zu ziehen, weil er halt so geil auf Brumm Brumm mit viel Abgas ist. 🤡

    Kleinbonum,

    gefährliche Körperverletzung

    Ich brauche hier mal ne Erklärung: wie kann etwas, bei dem niemand verletzt wurde, “gefährliche Körperverletzung” sein?

    Ich mein, klar, den Vorsatz kann man durchaus unterstellen. Aber wie genau würde so etwas denn eine gefährliche Körperverletzung darstellen?

    affeauflases,

    §224 StGB (2): Der Versuch ist strafbar.

    Der Versuch jemanden mit einer Waffe zu verletzen reicht, um nach dem selben Paragraphen verurteilt zu werden als hätte man es auch geschafft.

    Nur weil du meinem Messerangriff ausweichst, macht das den Angriff nicht weniger schlimm.

    Kleinbonum,

    Okay, zu meinem Verständnis: impliziert “Versuch” nach §224 StGB (2) nicht, dass der Autofahrer die Intention gehabt haben muss, eine gefährliche Körperverletzung zu begehen?

    Also, wenn ich zum Beispiel spaßeshalber zwei Kumpel auf meine Motorhaube lade und dann 50 Meter mit ihnen auf der Motorhaube die Straße entlangfahre, dann kann das doch keine “gefährliche Körperverletzung” sein, oder?

    Und dann ist da noch das hier:

    Beispiel

    Polizist P möchte einen anfahrenden Autofahrer stellen, indem er sich auf die Motorhaube des Fahrzeugs legt und sich an den Scheibenwischern festhält. Nachdem der Autofahrer nicht anhält, nutzt er bei der nächsten Kurve die Fliehkräfte und lässt sich auf den Asphalt fallen. Dabei zieht er sich Schürfwunden an Armen und Beinen zu.

    Der BGH hat § 224 Abs. 1 Nr. 2 in diesem Fall verneint. Zwar könne ein fahrendes Auto grundsätzlich ein gefährliches Werkzeug sein, so z.B. beim Zufahren auf einen Fußgänger. Die Verletzungen des P seien jedoch, so der BGH, nicht durch eine Einwirkung des Fahrzeuges auf den Körper, sondern durch den Sturz auf den Asphalt entstanden.

    Würde das nicht bedeuten, dass - so lange der Autofahrer sein Auto nicht direkt dazu einsetzt, eine Körperverletzung herbeizuführen - auch keine gefährliche Körperverletzung gegeben sein kann?

    TiKa444,

    Steht doch da. Der Polizist hat sich auf den Asphalt fallen lassen und hat sich dabei eine Verletzung zugezogen. Wichtig dürfte sein, dass der Polizist bewusst abgesprungen ist, und dass die Körperverletzung selbst nichts mit dem Auto zu tun hatte. Das heißt nicht, dass der Autofahrer den Polizisten nicht aktiv gefährdet hat, weil er nicht angehalten hat, aber ich nehme an dass die Umstände (Verwirrung, Panik, ect.) dazu beigetragen hat, dass das nicht als aktiver Versuch gezählt wird.

    Das ist etwas völlig anderes, als wenn du aktiv auf jemanden zufährst und dein Auto als gefährliches Werkzeug nutzt um ihn aus dem Weg zu schieben. Was übrigens auch klar dort steht:

    so z.B. beim Zufahren auf einen Fußgänger.

    Kleinbonum, (edited )

    Der Punkt ist, dass der BGH entschieden hat, dass keine gefährliche Körperverletzung vorliegt, nur weil ein Autofahrer jemanden auf die Motorhaube nimmt. Und dass das Auto zwar als gefährliches Werkzeug genutzt werden könne, aber dass dies beim jemanden-auf-die-Motorhaube-nehmen ohne denjenigen zu verletzen nicht der Fall war.

    Jetzt mag man zwar mit dem BGH-Urteil nicht einverstanden sein - aber ist das nicht genau parallel zu diesem Fall hier? Zwei Demonstranten klammern sich am Auto fest, Autofahrer fährt mit den beiden auf der Motorhaube ein paar Meter weiter, aber niemand kommt zu Schaden?

    TiKa444,

    In dem BGH Urteil steht doch drinnen, dass es anders ausgefallen wäre, wenn der Autofahrer bewusst auf den Polizisten zugefahren wäre (wie es auf diesen Fall übertragen hier war) und dieser im nicht auf die Motorhaube gesprungen wäre.

    Aus diesem sehr spezifischen Einzelfall jetzt irgendwie das Recht herauszulesen, dass man blokierende Fußgänger einfach anfahren dürfte (was in dem Urteil selbst ausdrücklich verneint wird), finde ich doch sehr abenteuerlustig.

    Kleinbonum,

    In dem BGH Urteil steht doch drinnen, dass es anders ausgefallen wäre, wenn der Autofahrer bewusst auf den Polizisten zugefahren wäre

    Ja, klar. War aber halt nicht der Fall, und war auch hier bei dem Klimaprotest nicht der Fall.

    Noch mal aus dem Fall mit dem BGH-Urteil:

    Polizist P möchte einen anfahrenden Autofahrer stellen, indem er sich auf die Motorhaube des Fahrzeugs legt und sich an den Scheibenwischern festhält.

    Das ist doch genau die identische Situation mit der Situation hier, wo zwei Demonstranten einen anfahrenden Autofahrer aufhalten wollen, indem sie sich auf die Motorhaube des Fahrzeugs legen und sich festhalten.

    Aus diesem sehr spezifischen Einzelfall jetzt irgendwie das Recht herauszulesen, dass man blokierende Fußgänger einfach anfahren dürfte

    Gut, dass ich nie behauptet habe, dass so ein Recht existieren würde.

    Meine Aussage ist lediglich, dass es keine gefährliche Körperverletzung ist, wenn ein Autofahrer zwei Demonstranten keinerlei Verletzungen zufügt.

    Nobsi,
    @Nobsi@feddit.de avatar

    War ja klar, dass du so eine riseige Schneeflocke bist, die sich sofort wieder zurück zieht, wenn man ihr mal die Wahrheit sagt.

    Dreizehn,

    Hab in der Fahrschule mal nachgefragt. Man darf Menschen mit dem Wagen leicht wegschieben sofern diese eine Parklücke freihalten möchten. Wie das in dem konkreten Fall ist konnte mir der Fahrlehrer aber nicht rechtssicher sagen.

    Nobsi,
    @Nobsi@feddit.de avatar

    Dann sollte der Fahrlehrer nochmal nen Anwalt ansprechen. Das ist eine 1a nötigung wie sie im Gesetzbuch steht.

    Dreizehn,

    Nein, ist hier auch schon mehrfach gesagt worden. Völlig legal solange man die Person nur langsam “wegdrückt”.

    TiKa444,

    Person A: Macht eine wirklich dumme und gefährliche Aussage, die zur Körperverletzung aufruft. Rest der Welt: Korrigiert ihn. Person A: Verdammte linksgrünversiffte Agenda.

    Gan abgesehen von Politik, Klimaprotesten, usw.: Du darfst niemanden anfahren. Und nein es ist nicht politisch, wenn man dich dahingehend korrigiert.

    Mrs_deWinter,

    Wie kommst du drauf, dass man das darf?!

    Dein Auto ist keine Waffe, Mann! Und wer es als solches benutzen will, dem gehört der Führerschein entzogen.

    342345,

    Ich würde nicht auf die Idee kommen.

    Wer sagt, dass man das darf? Gibt’s da ein Urteil o.ä.?

    TiKa444,

    Natürlich darf man das nicht. Das dein Vorposter das behauptet, zeigt einfach nur, dass er keine Ahnung und hoffentlich auch keinen Führerschein hat.

    redballooon,

    Nein darf man nicht.

    Sag mal, warst du nicht in der Fahrschule??

    Dreizehn,

    Doch, darf man. Zumindest im Falle einer Parklücke, die eine Person freihalten möchte. Hab extra bei der Fahrschule angehalten und gefragt.

    klisklas,

    Darf ich dir ins Gesicht schlagen, nur weil mir dein Kommentar nicht gefällt?

    Einfach nur lost, wie über irgendwelche gedanklichen Konstrukte versucht wird diese Gewalt und das billigend in Kauf nehmen eines tödlichen Ausgangs für diesen Menschen zu rechtfertigen.

    mackpack,

    Darf ich dir ins Gesicht schlagen, nur weil mir dein Kommentar nicht gefällt?

    Unter Umständen könntest du tatsächlich jemandem aufgrund eines Kommentars ins Gesicht schlagen. Zumindest theoretisch sind auch Ehrverletzungen im deutschen Recht notwehrfähig. Soetwas wäre aber immer eine Einzellfallentscheidung. Ich sag mal so: Ich würde es dir nicht raten.

    Das deutsche Notwehrrecht ist generell stark darauf bedacht, dem Opfer eines Angriffs die Möglichkeit einzuräumen sich zu verteidigen. Niemand sollte sich jemals Gedanken machen müssen, ob er sich bei einem gegenwärtigen Angriff verteidigen darf und ob die Gewalt, die er gedenkt zur Verteidigung anzuwenden verhältnismäßig ist. Das finde ich gut so.

    In Grenzfällen wie der beschriebenen ergeben sich dann Situationen, in denen das Notwehrrecht nicht mehr ganz so nachvollziehbar ist.

    Tarte, (edited )
    @Tarte@kbin.social avatar

    Nein, das darf man ganz sicher nicht (wie auch andere bereits angemerkt haben). Was du vorschlägst, ist in jedem Fall Nötigung und genauso strafbar wie das Blockieren. Wenn es schiefgeht, weil z.B. der Parkplatzblockierer stolpert, steht außerdem vorsätzliche Körperverletzung im Raum.

    Will ein Fußgänger einen Parkplatz so freihalten, ist das Nötigung. […] Fährt der Autofahrer mit seinem Auto immer näher an den Fußgänger, welcher versucht die Parklücke freizuhalten, heran, so macht er sich selbst der Nötigung schuldig.

    https://www.bussgeldrechner.org/parkplatz-freihalten.html#Parkplatz_freihalten_Noetigung_oder_gefaehrlicher_Eingriff_in_den_Strassenverkehr

    geissi,

    ist in jedem Fall Nötigung und genauso strafbar wie das Blockieren.

    Gab schon mehrere Gerichtsurteile, dass das Blockieren nicht Nötigung ist, von genauso strafbar würde ich hier also nicht sprechen.

    Tarte,
    @Tarte@kbin.social avatar

    Ich beziehe mich da einfach auf die zitierten Rechtsexperten - bin selber kein Jurist. Deine Aussage will ich damit nicht in Zweifel ziehen. Gerade bei solchen Themen gibt es ja gerne immer wieder ausdrückliche Einzelfallentscheidungen in beide Richtungen.

    GregorZ,

    Das das blockieren eines einzelnen Autos keine Nötigung ist, ist für den Juristen Standardwissen. Das ist beliebter Studiumsstoff und kommt regelmäßig in Klausuren dran.

    Man muss nämlich zwischen dem ersten Auto unterscheiden und denen, die praktisch durch das erste Auto blockiert sind. Die letzteren können nämlich tatsächlich nicht mehr weiterfahren, wogegen der erste das ja könnte. Klingt absurd - und ist genau deshalb auch in Klausuren beliebt.

    Deswegen verstehe ich aber auch die Verwirrung bei Nichtjuristen. Sowas muss man wirklich nicht wissen.

    django,

    Klar, und Autos die auf Geh- oder Radwegen stehen, darfst du langsam mit deinem Schlüssel wegdrücken.

    Killing_Spark,

    Das Auto hat sich immer wieder an meinem Schlüsselbund gerieben!

    Anekdoteles,

    Der Unterschied ist der, dass dem Fußgänger kein Schaden entsteht, wenn er vorsichtig zur Seite geschoben wird. Natürlich nur unter der Annahme, dass das Autofahren per se nicht als Angriff auf die körperliche Unversehrtheit des Fußgängers aufgefasst wird - Lärm, Verschmutzung, Behinderung.

    django,

    Dem Auto entsteht doch auch kein Schaden, wenn du langsam und vorsichtig drückst. Das kann ja dann in die passende Richtung wegbewegt werden, um der Kraft, die durch den Schlüssel ausgeübt wird, zu entgehen.

    Anekdoteles,

    Ich dachte du wärst vielleicht an einem sachlichen Austausch interessiert, aber du willst einfach nur witzig sein. Auch ok.

    TiKa444,

    Moment. Meinst du das ernst? Falls ja hoffe ich, dass du nur theoretisch mit Autofahren zu tun hast, aber zu Sicherheit: Nein, man darf niemanden anfahren, ob der andere nun noch so aggresiv auf dem eigenen Parkplatz rumstand oder nicht. Auch nicht “vorsichtig”.

    Anekdoteles,

    Ich sehe das wie du, aber nach meiner Sachkenntnis ist es so wie OP andeutet: Man darf nach gegenwärtiger Rechtsprechung Menschen behutsam zur Seite nötigen, wenn sie einen blockieren, ohne sich der Nötigung schuldig zu machen. Ich finde es nicht gut, aber das ist mein Kenntnisstand. Wahrscheinlich wurde sowas aber bisher immer vor Amtsgerichten entschieden und bei Entscheidungen vorm Amtsgericht kann man auch genausogut würfeln.

    TiKa444,

    Also dazu hätte ich gerne eine Quelle. Klingt ehrlich gesagt nach einem Urban Myth, der wahrscheinlich auf einem kreativ interpretierten Einzelfall unter sehr speziellen Bedingungen beruht oder so. Ich bin mir ziemlich sicher, eass Fußgänger anzufahren im Allgemeinen verboten ist, wobei es sehr spezielle Fälle geben könnte, in der es straffrei geblieben ist (Notwehr bsw.). Das die Blockade eines Parkplatzes dazu gehört halte ich allerdings für Unsinn.

    Anekdoteles,

    Der Punkt ist, dass im Schneckentempo anrempeln nicht als anfahren gewertet wird. Jemanden zu schupsen, ohne ihn zu verletzen, ohne ihn zu gefährden und ohne im Schmerzen zuzufügen, ist strafrechtlich auch nicht sanktionierbar.

    uint8_t,

    das Problem ist, wenn der rechter Fuß des Fahrers ein kleines bisschen mehr als gewollt drückt, wird man sehr schnell beim “vorsichtig mit dem Auto anschupsen” gefährlich verletzt. als würde ich mit meinem Faust so tun als würde ich dich schlagen wollen, tatsächlich halte ich aber ein Zentimeter Abstand. wird glaube ich nicht als harmlos gesehen.

    Anekdoteles,

    als würde ich mit meinem Faust so tun als würde ich dich schlagen wollen, tatsächlich halte ich aber ein Zentimeter Abstand. wird glaube ich nicht als harmlos gesehen.

    Ist ein Arschlochmove, aber strafrechtlich ist es in der Regel nicht relevant.

    Moderationslog,

    https://feddit.de/pictrs/image/46c914d1-7ff8-42eb-bdda-6ecf5277591f.png

    Ist leider richtig, ihr erlegt hier mit den Downvotes nur den Boten…

    klisklas,

    Was sagt so eine Rechtssprechung über unsere Gesellschaft aus? Die Rechte und der Raum, welche dem Auto eingeräumt wird kann nur noch als bizarr verstanden werden. Man muss sich bei solchen Regeln fast lustig machen um sie zu ertragen.

    Moderationslog,

    Is halt wie bei den Amis mit ihren Waffen…

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