mackpack,

Darf ich dir ins Gesicht schlagen, nur weil mir dein Kommentar nicht gefällt?

Unter Umständen könntest du tatsächlich jemandem aufgrund eines Kommentars ins Gesicht schlagen. Zumindest theoretisch sind auch Ehrverletzungen im deutschen Recht notwehrfähig. Soetwas wäre aber immer eine Einzellfallentscheidung. Ich sag mal so: Ich würde es dir nicht raten.

Das deutsche Notwehrrecht ist generell stark darauf bedacht, dem Opfer eines Angriffs die Möglichkeit einzuräumen sich zu verteidigen. Niemand sollte sich jemals Gedanken machen müssen, ob er sich bei einem gegenwärtigen Angriff verteidigen darf und ob die Gewalt, die er gedenkt zur Verteidigung anzuwenden verhältnismäßig ist. Das finde ich gut so.

In Grenzfällen wie der beschriebenen ergeben sich dann Situationen, in denen das Notwehrrecht nicht mehr ganz so nachvollziehbar ist.

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