Kurz vor Ende der Feier zum Christopher Street Day (CSD) in Braunschweig ist am Samstagabend ein 22-jähriger Mann auf einem öffentlichen Platz offenbar homophob angegriffen und verletzt worden.
Ist es schwer den Link zu klicken und den ersten Absatz zu lesen?
Super Idee, man sollte nur zu erst das Streikrecht ändern. Dies gilt nach aktueller Rechtssprechung nur für Arbeitskämpfe mit Tarifforderungen - nicht für allgemeine politische Themen, wie etwa in Frankreich.
Wenn die Gewerkschaften da jetzt auf breiter Linie mitmachen, können die sich ganz schön die Flossen verbrennen. Den Arbeitgeberverband wird es freuen und den Arbeitnehmern schaden.
Da kann ich evtl. ein bisschen Hintergrund zu Beisteuern:
Hamburg ist da ein wenig "speziell". Denn da treffen drei Faktoren zusammen.
Um Hamburg herum gibt es wenig Flugplätze die einerseits noch halbwegs für das Klientel erreichbar sind und die entsprechende Infrastruktur für größere "Kleinmaschinen" oder gar "Jets" aufweisen. Das ist z.B. in Frankfurt (Egelsbach) aber auch Berlin anders. Daher ist Hamburg einer der internationalen Flughäfen mit sehr großem "Hobbyfliegeranteil". Ebenso kommt in Hamburg auch noch der Inseltraffic hinzu, der formell auch in diese Zahlen rein fällt. Das verzerrt die Zahlen in Bezug auf die Flughäfen selber schon etwas - aber natürlich nicht die Zahl der Flugbewegungen und die damit verbundenen Folgen.
Piloten die eine Instrumentenflugrating haben/darin geschult werden benötigen eine gewisse Anzahl an Landungen mit verschiedenen Landeverfahren - auch zum Erhalt der Berechtigungen. Dafür musst an relativ großen Flughäfen gelandet werden (nicht so groß wie Hamburg aber z.B. Lübeck,etc.) die entsprechende Systeme haben. Und natürlich sollte jemand der Instrumentenflug macht auch auf großen Flughäfen landen können - was aber durchaus sehr komplex ist. Hier gilt Hamburg in der Szene aber als einer der freundlichsten "großen" Flughäfen.
Gerade Sylt ist da auch so ein Mischding - von den "Selberfliegern" wird kaum jemand nach Sylt fliegen weil es schneller geht. Aber auch wenn man ohne Instrumentenflug fliegt braucht man Stunden (und an der Küste fliegen ist halt landschaftlich auch reizvoll). Und dann ist Sylt halt durchaus ein attraktives Ziel weil die Infrastruktur wieder stimmt (und natürlich auch gesagt werden muss: Wer sich fliegen leisten kann, ist auch eher Sylt - Zielgruppe).
Und last but not least ist Hamburg natürlich eine Stadt die entsprechende Klientel hat. Sowohl Selberflieger als auch "geflogen" werden. Die Stadt ist reich und die Stadt ist international. Da kommt natürlich auch einiges zusammen.
Das soll die Problematik nicht verkennen, aber nicht alles was hier genannt ist,ist der typische Privatjet oder Merzsche Zweitflieger. Sondern eben auch der Zahnarzt mit teuren Hobby. Wie man das einordnet muss jeder selber wissen.
(Ich hab beruflich früher viel,heute gelegentlich, mit einem ethisch etwas besseren Flugbereich - der Ambulanzfliegerei zu tun gehabt)
Der Mensch hat unter den Weiten des Himmelszeltes nicht mindere Rechte als das Reh im Wald, der Hase auf dem Feld oder die Robbe im Spülsaum der Ostsee.
Wenn mir der Fuchs in den Vorgarten kackt hab ich halt gelitten, wenn das mein Nachbar tut, hab ich da durchaus eine Handhabe. Die Weiten des Himmelszeltes hören ja nich plötzlich auf Privatgrund auf, darum ist das eine ziemlich gefährliche Pauschalaussage des Gerichts.
Der im Artikel beschriebene Hergang hier liest sich für mich aber eher wie ein medizinischer Notfall als wie das klassische “zu senil um Gas von Bremse und Vorwärts- von Rückwärtsgang zu unterscheiden”. Soetwas ist im Alter natürlich wahrscheinlicher, aber kann theoretisch jedem passieren - auch ohne vorherige Indikation.
(Übersetzung: Twitterix ist ungleich Internet. Twitterix ist eine echte Teilmenge des Internets. Für alle Nutzer von Twitterix gilt: Nutzer haben nicht die Kontrolle über ihr Leben.)
Dann touchierte er auf einem Parkplatz noch ein Fahrschulauto
Wäre der Fahrschüler hier durchgefallen, wenn das in der Prüfung passiert? Wie ist da die rechtliche Lage? Er hätte die Kollision ja vermutlich schlecht verhindern können.
Ja, du fällst in der Fahrschule durch sobald du in einem Unfall verwickelt bist. Unabhängig davon, ob du schuld oder auch nur eine Teilschuld bekommen würdest. Selbst wenn der gegenpart die Schuld eingesteht. Du fällst zu 100% durch.
Okay das ist jetzt aber nicht wirklich das selbe wie in fast jedem anderen rentnerfall In ohnmacht fallen hat nichts mit bremse und gas verwechseln zu tun. Und ist 66 schon rentner?
ndr.de
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