Nacktmull,
@Nacktmull@lemmy.world avatar

Manche Richter sind einfach vollkommen inkompetent. Das Urteil ist Wasser auf die Mühlen der Querdenker und Impfgegner 🤦

brennesel,
@brennesel@feddit.de avatar

Aus dem Artikel lässt sich für mich keine Inkompetenz der Richterin ableiten. Wie hätte hier aus deiner Sicht anders vorgegangen werden müssen?

Gehst du davon aus, dass es ein echter Impfschaden ist und worauf basiert diese Annahme? Die Urteilsbegründung könnte ja auch Abwägungen beinhalten, die jetzt noch nicht öffentlich bekannt sind.

Nacktmull, (edited )
@Nacktmull@lemmy.world avatar

Nach den Informationen im Artikel ist der Impfstoff als Ursache der Thrombose aber doch zumindest wahrscheinlich. Der Impfstoff ist schließlich dafür bekannt Thrombosen auszulösen und die Klägerin hat nach der Impfung eine Thrombose bekommen, da ist es für mich völlig unverständlich wie eine Richterin die Klage abweisen kann ohne das der Impfstoff per Gutachten als Ursache ausgeschlossen wurde. Stattdessen hätten selbstverständlich weitere Gutachten eingeholt werden müssen um zu klären ob der Impfstoff die Ursache war oder nicht. Wenn der Impfstoff nicht als Ursache ausgeschlossen werden konnte darf die Klage logischerweise nicht abgewiesen werden, sondern es muss weiter versucht werden diesbezüglich Klarheit zu schaffen. Ist das nicht offensichtlich?

brennesel,
@brennesel@feddit.de avatar

Zur Begründung ist in diesem Fall noch nichts bekannt, nur die Sichtweise der Klägerin, deren Hintergrund wir auch nicht kennen. Es geht hier übrigens nicht um die Einschätzung, ob der Impfstoff ursächlich für die Thrombose war, sondern ob im Vorfeld genügend über mögliche Nebenwirkungen aufgeklärt wurde. Daher wurde wohl auf ein Gutachten zur Ermittlung der Kausalität verzichtet. Aber das wissen wir wie gesagt nicht.

Ich erkenne aber an, dass kreative Menschen diesen Informationsmangel mit eigenen Interpretationen füllen könnten, was wiederum den Verschwörungsmythen Auftrieb geben könnte. Nur deshalb würde ich aber nicht vom üblichen Vorgehen abweichen oder gar den Verfahrensverlauf daran ausrichten.

Deine Rhetorik erinnert mich übrigens stark an eben die Leute, über deren Fehlinterpretation du so besorgt zu sein scheinst.

Nacktmull, (edited )
@Nacktmull@lemmy.world avatar

Ich bin glücklich geimpft und mehrfach geboostert. Projiziere doch nicht völlig Unzutreffendes auf Menschen die du gar nicht kennst.

Des weiteren ist sehr wohl relevant ob der Impfstoff die Thrombose ausgelöst hat oder nicht. Das ist offensichtlich die wichtigste Frage in dem ganzen Fall.

brennesel,
@brennesel@feddit.de avatar

Auf deinen Impfstatus hatte ich gar nicht mal angespielt. Ich fand es nur auffällig, dass du erst schreibst, dass Impfkritiker durch die Klageabweisung bekräftigt würden, dann aber selbst die Meinung vertrittst, dass das Verfahren selbstverständlich und logischerweise nicht hätte abgewiesen werden dürfen. Und dann auch noch mit der bekannten Frage endest: “ist das nicht offensichtlich?”. Da fehlt fast nur noch “Denk doch mal selbst drüber nach!” und das Bingo wäre komplett.

Die Situation ist aber rechtlich nicht so eindeutig, wie du es darstellst. Intuitive Schlüsse sind ohne Anspruchsgrundlage im Recht nichts wert.
Auf Basis des Arzneimittelgesetzes (AMG) darf vom Gericht einfach vermutet werden, dass das Impfen den Schaden verursacht hat, weshalb nur noch abzuwägen war, ob die Risiken ausreichend kommuniziert wurden.

In § 84 Abs. 1 AMG heißt es:

Die Ersatzpflicht besteht nur, wenn

  1. das Arzneimittel bei bestimmungsgemäßem Gebrauch schädliche Wirkungen hat […]
  2. der Schaden infolge einer nicht den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft entsprechenden Kennzeichnung, Fachinformation oder Gebrauchsinformation eingetreten ist.

Abs. 2 lautet:

Ist das angewendete Arzneimittel nach den Gegebenheiten des Einzelfalls geeignet, den Schaden zu verursachen, so wird vermutet, dass der Schaden durch dieses Arzneimittel verursacht ist.

Nacktmull,
@Nacktmull@lemmy.world avatar

Auf deinen Impfstatus hatte ich gar nicht mal angespielt. Ich fand es nur auffällig, dass du erst schreibst, dass Impfkritiker durch die Klageabweisung bekräftigt würden, dann aber selbst die Meinung vertrittst, dass das Verfahren selbstverständlich und logischerweise nicht hätte abgewiesen werden dürfen.

Was du auffällig findest ist allein deine Sache.

Und dann auch noch mit der bekannten Frage endest: “ist das nicht offensichtlich?”. Da fehlt fast nur noch “Denk doch mal selbst drüber nach!” und das Bingo wäre komplett.

Das sind doch nichts weiter als Projektionen deinerseits die mit mir nichts zu tun haben.

Die Situation ist aber rechtlich nicht so eindeutig, wie du es darstellst. Intuitive Schlüsse sind ohne Anspruchsgrundlage im Recht nichts wert.

Habe ich so auch nie behauptet

Auf Basis des Arzneimittelgesetzes (AMG) darf vom Gericht einfach vermutet werden, dass das Impfen den Schaden verursacht hat, weshalb nur noch abzuwägen war, ob die Risiken ausreichend kommuniziert wurden.

Steht das im Artikel?

In § 84 Abs. 1 AMG heißt es:


<span style="color:#323232;">Die Ersatzpflicht besteht nur, wenn
</span><span style="color:#323232;">
</span><span style="color:#323232;">    das Arzneimittel bei bestimmungsgemäßem Gebrauch schädliche Wirkungen hat […]
</span><span style="color:#323232;">    der Schaden infolge einer nicht den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft entsprechenden Kennzeichnung, Fachinformation oder Gebrauchsinformation eingetreten ist.
</span>

Abs. 2 lautet:


<span style="color:#323232;">Ist das angewendete Arzneimittel nach den Gegebenheiten des Einzelfalls geeignet, den Schaden zu verursachen, so wird vermutet, dass der Schaden durch dieses Arzneimittel verursacht ist.
</span>

Das freut mich! Ein wirklich vernünftiges Gesetz.

brennesel,
@brennesel@feddit.de avatar

Das sind doch nichts weiter als Projektionen deinerseits die mit mir nichts zu tun haben.

Ok, ich glaube dir, dass du dich nicht bewusst so ausdrückst und nicht in eine Schublade mit Schwublern gesteckt werden willst. Aber verstehst du denn, warum ich es kritisch sehe, wenn du Wörter wie “offensichtlich” für Aussagen verwendest, die eindeutig zu widerlegen sind?

Die Situation ist aber rechtlich nicht so eindeutig, wie du es darstellst. Intuitive Schlüsse sind ohne Anspruchsgrundlage im Recht nichts wert.

Habe ich so auch nie behauptet

Ich habe mich unter anderem auf folgende Aussage von dir bezogen:

Des weiteren ist sehr wohl relevant ob der Impfstoff die Thrombose ausgelöst hat oder nicht. Das ist offensichtlich die wichtigste Frage in dem ganzen Fall.

Deine intuitive Auffassung war, dass die wichtigste Frage sei, ob der Impfstoff Auslöser der Thrombose war und dass daher ein Gutachten zwingend nötig sei. Das konnte ich aber im Folgenden widerlegen.

Auf Basis des Arzneimittelgesetzes (AMG) darf vom Gericht einfach vermutet werden, dass das Impfen den Schaden verursacht hat, weshalb nur noch abzuwägen war, ob die Risiken ausreichend kommuniziert wurden.

Steht das im Artikel?

Nein, im Gesetz. Das habe ich nach meiner ersten Vermutung selbst recherchiert. Das ist doch genau, worauf ich hinaus will. Ich äußere meine Vermutungen als solche und versuche nichts zu behaupten, was ich nicht belegen kann. Du stellst dagegen unbelegte Annahmen auf und stellst subjektive Meinungen als Fakten dar.

Das freut mich! Ein wirklich vernünftiges Gesetz.

Meine Rede. Und genau das wurde auch bei der mittlerweile veröffentlichten Urteilsbegründung angewandt. Es ging wie vermutet nicht primär um die Frage der Ursache, sondern um die abstrakte Nutzen/Risikoabwägung bezogen auf die Allgemeinheit und die vermeintlich unzureichende Arzneimittelinformation. Letztere wurde nicht als gegeben angesehen, weil die Klägerin nicht glaubhaft machen konnte, dass sie den Impfstoff gemieden hätte, wenn sie über das seltene Auftreten eines halbseitigen Hörverlustes aufgeklärt worden wäre.

Findest du das Urteil mit der Begründung denn nachvollziehbarer oder ist die Richterin aus deiner Sicht trotzdem noch inkompetent?

Nacktmull, (edited )
@Nacktmull@lemmy.world avatar

Ok, ich glaube dir, dass du dich nicht bewusst so ausdrückst und nicht in eine Schublade mit Schwublern gesteckt werden willst. Aber verstehst du denn, warum ich es kritisch sehe, wenn du Wörter wie “offensichtlich” für Aussagen verwendest, die eindeutig zu widerlegen sind?

Ja, das ist absolut verständlich. Mir ging es von Anfang an nicht darum eine rechtliche Einschätzung vorzunehmen, ich habe nur meine persönliche Meinung geäußert. Es wäre präziser gewesen zu schreiben “das erscheint mir offensichtlich”.

Deine intuitive Auffassung war, dass die wichtigste Frage sei, ob der Impfstoff Auslöser der Thrombose war und dass daher ein Gutachten zwingend nötig sei. Das konnte ich aber im Folgenden widerlegen.

Ich ging naiv davon aus das eventuelle Schadensersatzansprüche der Klägerin, von der Frage ob der Schaden durch das Arzneimittel ausgelöst wurde oder nicht abhängen, da ich dies absolut naheliegend finde und nicht wusste das (wenn ich das Gesetz korrekt verstehe) sowieso davon ausgegangen wird und der Umstand daher gar nicht extra bewiesen werden muss.

Auf Basis des Arzneimittelgesetzes (AMG) darf vom Gericht einfach vermutet werden, dass das Impfen den Schaden verursacht hat, weshalb nur noch abzuwägen war, ob die Risiken ausreichend kommuniziert wurden.


<span style="color:#323232;">Steht das im Artikel?
</span>

Nein, im Gesetz. Das habe ich nach meiner ersten Vermutung selbst recherchiert. Das ist doch genau, worauf ich hinaus will. Ich äußere meine Vermutungen als solche und versuche nichts zu behaupten, was ich nicht belegen kann. Du stellst dagegen unbelegte Annahmen auf und stellst subjektive Meinungen als Fakten dar.

Ich verstehe.

Findest du das Urteil mit der Begründung denn nachvollziehbarer oder ist die Richterin aus deiner Sicht trotzdem noch inkompetent?

Nein, sie hat ja anscheinend nur das geltende recht angewendet aber ich empfinde das Ergebnis (Abweisung der Forderung auf Schadensersatz) trotzdem als nicht besonders intuitiv und kann auch nicht wirklich verstehen warum auf der einen Seite einem Impfstoff der bekannterweise ein Thromboserisiko als Nebenwirkung hat nicht die Zulassung entzogen wird wenn es doch wirksame Impfstoffe anderer Hersteller ohne Thromboserisiko gibt. Des weiteren finde ich es sehr fragwürdig, Menschen die durch ein zugelassenes und vom Arzt verabreichtes Arzneimittel einen Schaden erleiden nicht zu entschädigen, mit der Begründung das die mögliche Nebenwirkung ja im Beipackzettel angegeben ist. Ich finde Menschen die zugelassenen Arzneimitteln und Ärzten vertrauen, sollten sich darauf verlassen können entschädigt zu werden wenn sie dadurch Schäden erleiden und zwar grundsätzlich immer wenn die Arzneimittel korrekt eingenommen wurden. Ich denke das ist verdammt wichtig damit die Querdenker, Impfgegner und andere Wissenschaftsfeinde keinen weiteren Zulauf bekommen, weil Menschen wenn sie von solchen Fällen hören womöglich das Vertrauen in die Schulmedizin verlieren.

brennesel,
@brennesel@feddit.de avatar

Mir ging es von Anfang an nicht darum eine rechtliche Einschätzung vorzunehmen, ich habe nur meine persönliche Meinung geäußert. Es wäre präziser gewesen zu schreiben “das erscheint mir offensichtlich”.

Genau, das hätte schon gereicht.

Ich ging naiv davon aus das eventuelle Schadensersatzansprüche der Klägerin, von der Frage ob der Schaden durch das Arzneimittel ausgelöst wurde oder nicht abhängen, da ich dies absolut naheliegend finde und nicht wusste das (wenn ich das Gesetz korrekt verstehe) sowieso davon ausgegangen wird und der Umstand daher gar nicht extra bewiesen werden muss.

Es ist ja auch erst einmal eine valide und logisch erscheinende Annahme. Dass sie in diesem Fall nicht zutrifft, habe ich auch erst durch Recherche festgestellt. Das wird schnell komplex mit vielen verzweigten Bedingungen.
Meine Grundannahme war jedenfalls, dass wahrscheinlich alles mit rechten Dingen zugegangen ist, uns aber noch mehr Details fehlen.

Findest du das Urteil mit der Begründung denn nachvollziehbarer oder ist die Richterin aus deiner Sicht trotzdem noch inkompetent?

Nein, sie hat ja anscheinend nur das geltende recht angewendet

Ich würde sagen, es ist zumindest eine mögliche Auslegung. Wir müssen abwarten, wie die nächste Instanz entscheiden wird.

aber ich empfinde das Ergebnis (Abweisung der Forderung auf Schadensersatz) trotzdem als nicht besonders intuitiv und kann auch nicht wirklich verstehen warum auf der einen Seite einem Impfstoff der bekannterweise ein Thromboserisiko als Nebenwirkung hat nicht die Zulassung entzogen wird wenn es doch wirksame Impfstoffe anderer Hersteller ohne Thromboserisiko gibt.

Die Empfindung kann ich sehr gut nachvollziehen. Es ist ein echt hartes Schicksal für die Frau. Zum Glück kann sie noch in die nächste Instanz gehen und neben dem Hersteller auch gegenüber dem Staat Ansprüche auf Versorgungsleistungen stellen, wo dann aber wahrscheinlich wirklich die Kausalität glaubhaft begründet werden müsste.

Ich weiß nicht, ob die Nutzen/Risiko-Abwägung auch relativ zu anderen Impfstoffen durchgeführt wurde. Vielleicht spielte die Verfügbarkeit dabei auch eine Rolle. Jedenfalls wurde dann ja verhältnismäßig schnell die Empfehlung je nach aktuellem Wissensstand für bestimmte Altersgruppen angepasst.

Des weiteren finde ich es sehr fragwürdig, Menschen die durch ein zugelassenes und vom Arzt verabreichtes Arzneimittel einen Schaden erleiden nicht zu entschädigen, mit der Begründung das die mögliche Nebenwirkung ja im Beipackzettel angegeben ist. Ich finde Menschen die zugelassenen Arzneimitteln und Ärzten vertrauen, sollten sich darauf verlassen können entschädigt zu werden wenn sie dadurch Schäden erleiden und zwar grundsätzlich immer wenn die Arzneimittel korrekt eingenommen wurden.

Mehr Verbraucherschutz finde ich an sich immer gut. Da Medikamente aber immer Nebenwirkungen haben, hätte das wahrscheinlich krasse Auswirkungen auf das ganze System. Die Hersteller würden das Risiko wohl kaum tragen wollen oder ließen es sich gut bezahlen.

Ich denke das ist verdammt wichtig damit die Querdenker, Impfgegner und andere Wissenschaftsfeinde keinen weiteren Zulauf bekommen, weil Menschen wenn sie von solchen Fällen hören womöglich das Vertrauen in die Schulmedizin verlieren.

Das Vertrauen dieser Leute ist grundsätzlich schwer zu gewinnen und selbst kleinste Dinge können es wieder zunichte machen. Daher ist aus meiner Sicht das Wichtigste, dass mit der Öffentlichkeit offen und ehrlich kommuniziert wird und gemachte Versprechen eingehalten werden, was leider häufig nicht der Fall ist. Das ist aber wenig wert, wenn die andere Seite nicht offen für Meinungsaustausch und Selbstkritik ist.

Zum Glück scheint letzteres zumindest in unserem Dialog der Fall gewesen zu sein.

Nacktmull,
@Nacktmull@lemmy.world avatar

Zum Glück scheint letzteres zumindest in unserem Dialog der Fall gewesen zu sein

(Meinem Empfinden nach) offensichtlich nicht :)

Geruchsverbot,

Was?

Wirrvogel,
@Wirrvogel@feddit.de avatar

EINEN HÖRSCHADEN!

c64, (edited )
@c64@feddit.de avatar
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