brennesel,
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Das sind doch nichts weiter als Projektionen deinerseits die mit mir nichts zu tun haben.

Ok, ich glaube dir, dass du dich nicht bewusst so ausdrückst und nicht in eine Schublade mit Schwublern gesteckt werden willst. Aber verstehst du denn, warum ich es kritisch sehe, wenn du Wörter wie “offensichtlich” für Aussagen verwendest, die eindeutig zu widerlegen sind?

Die Situation ist aber rechtlich nicht so eindeutig, wie du es darstellst. Intuitive Schlüsse sind ohne Anspruchsgrundlage im Recht nichts wert.

Habe ich so auch nie behauptet

Ich habe mich unter anderem auf folgende Aussage von dir bezogen:

Des weiteren ist sehr wohl relevant ob der Impfstoff die Thrombose ausgelöst hat oder nicht. Das ist offensichtlich die wichtigste Frage in dem ganzen Fall.

Deine intuitive Auffassung war, dass die wichtigste Frage sei, ob der Impfstoff Auslöser der Thrombose war und dass daher ein Gutachten zwingend nötig sei. Das konnte ich aber im Folgenden widerlegen.

Auf Basis des Arzneimittelgesetzes (AMG) darf vom Gericht einfach vermutet werden, dass das Impfen den Schaden verursacht hat, weshalb nur noch abzuwägen war, ob die Risiken ausreichend kommuniziert wurden.

Steht das im Artikel?

Nein, im Gesetz. Das habe ich nach meiner ersten Vermutung selbst recherchiert. Das ist doch genau, worauf ich hinaus will. Ich äußere meine Vermutungen als solche und versuche nichts zu behaupten, was ich nicht belegen kann. Du stellst dagegen unbelegte Annahmen auf und stellst subjektive Meinungen als Fakten dar.

Das freut mich! Ein wirklich vernünftiges Gesetz.

Meine Rede. Und genau das wurde auch bei der mittlerweile veröffentlichten Urteilsbegründung angewandt. Es ging wie vermutet nicht primär um die Frage der Ursache, sondern um die abstrakte Nutzen/Risikoabwägung bezogen auf die Allgemeinheit und die vermeintlich unzureichende Arzneimittelinformation. Letztere wurde nicht als gegeben angesehen, weil die Klägerin nicht glaubhaft machen konnte, dass sie den Impfstoff gemieden hätte, wenn sie über das seltene Auftreten eines halbseitigen Hörverlustes aufgeklärt worden wäre.

Findest du das Urteil mit der Begründung denn nachvollziehbarer oder ist die Richterin aus deiner Sicht trotzdem noch inkompetent?

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