brennesel,
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Zur Begründung ist in diesem Fall noch nichts bekannt, nur die Sichtweise der Klägerin, deren Hintergrund wir auch nicht kennen. Es geht hier übrigens nicht um die Einschätzung, ob der Impfstoff ursächlich für die Thrombose war, sondern ob im Vorfeld genügend über mögliche Nebenwirkungen aufgeklärt wurde. Daher wurde wohl auf ein Gutachten zur Ermittlung der Kausalität verzichtet. Aber das wissen wir wie gesagt nicht.

Ich erkenne aber an, dass kreative Menschen diesen Informationsmangel mit eigenen Interpretationen füllen könnten, was wiederum den Verschwörungsmythen Auftrieb geben könnte. Nur deshalb würde ich aber nicht vom üblichen Vorgehen abweichen oder gar den Verfahrensverlauf daran ausrichten.

Deine Rhetorik erinnert mich übrigens stark an eben die Leute, über deren Fehlinterpretation du so besorgt zu sein scheinst.

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