geissi,

Ich meine da schon vor Monaten was dazu gelesen zu haben, aber gut wenn man sich da jetzt geeinigt hat.

Andererseits machen mir so Ausnahmen schon wieder Sorgen:

Außerdem wurde ergänzt, dass das Kartellamt zunächst die Bedeutung des Unternehmens für den Markt prüfen muss, bevor es eingreifen kann.
"Damit schützen wir insbesondere den Mittelstand sowohl vor Eingriffen durch das Kartellamt als auch vor der übermäßigen Marktmacht großer Konzerne"

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