CAPSLOCKFTW, 10 months ago German Aber grundsätzliche Regelungen zum Kindswohl existieren ja, und da liegt es eindeutig im Ermessen zuständiger Stellen (Jugendamt, Gerichte, Kinderärzte), was eine Gefährdung des Kindswohles ist. Braucht es da eine Sonderregelung?
Aber grundsätzliche Regelungen zum Kindswohl existieren ja, und da liegt es eindeutig im Ermessen zuständiger Stellen (Jugendamt, Gerichte, Kinderärzte), was eine Gefährdung des Kindswohles ist. Braucht es da eine Sonderregelung?