sebsch,

Schon indem der Familienrichter seinen Beschluss für alle Schüler der beiden Weimarer Schulen erließ, habe er bewusst gegen geltendes Recht verstoßen, sagte die Staatsanwältin. Er sei nach dem Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts gar nicht für alle Kinder der beiden Schulen zuständig gewesen. Zudem hätten alle Eltern der beiden Schulen angehört werden müssen.

Der gesellschaftliche Diskurs dieser Zeit wird uns wohl noch ein paar Jahre zu denken geben.

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