tryptaminev,

Wenn 1/3 der Ablehnungsentscheidungen vor Gericht nicht bestand haben, dann ist “schnell abschieben” schlichtweg nicht rechtstaatlich. genauso ist es relativ leicht, trotz richtigem Verhalten von Abschiebung bedroht zu werden, etwa weil die Behörden nicht rechtzeitig antworten, sodass man z.B. Arbeitsangebote nicht wahrnehmen kann, die Grundlage für ein Arbeitsvisum sind.

Das ganze scheitert daran, dass man unterstellen muss, dass alles richtig läuft und die Behörden keine Fehler machen, stets verfügbar sind, und nicht ist, was nicht sein darf.

Die Realität ist aber, dass sich die Behörden hinter “es kann nicht sein, was nicht sein darf” verstecken. Und in diesem Wissen, wird auch sowas von CDU, AfD & co. gefordert. Indem man den Rechtsbruch durchsetzt ,bevor er als solcher ordentlich im rechtsstaatlichen Prozess verhindert werden kann, kann man das Recht auf Asyl abschaffen, ohne sich die dabei allzu schmutzig zu machen.

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