Fiona,
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Link zur Pressemitteilung des Gerichts. Können wir uns bitte angewöhnen auf derartige Orginalquellen zu linken, statt auf Seiten mit (oftmals illegal ausgestallteten) Datenklaubannern?

Der Grund liegt in diesem Fall auch ausdrücklich beim Inhalt: Der Spiegelartikel unterschlägt knallhart die Feststellung der Schuldunfähigkeit und den daraus resultierenden Freispruch, der die weitere unfreiwillige Unterbringung in der Psychatrie statt einer Freiheitsstrafe ermöglicht. Und ja, der Spiegel erwähnt die wahnbedingt fehlende Heimtücke, aber die impliziert für sich nicht notwendigerweise die vollumfängliche Schuldunfähigkeit. Und weil der Spiegel sich natürlich auch nicht zur Angabe von Aktenzeichen oder Links zur Presseerklärung genötigt sieht, musste ich tatsächlich relativ lange suchen, bis ich was offizielles gufunden habe, dass von Leute verfasst wurde die wenigstens halbwegs Ahnung von Jura haben (also: das Gericht hat vermutlich mehr als nur halbwegs Ahnung, aber der Spiegel halt leider noch nicht einmal das).

c64, (edited )
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Fiona,
@Fiona@feddit.de avatar

Wie beschrieben unterschlägt der Spiegelartikel halt Details wie die Schuldunfähigkeit des Täters, die aus der Pressemitteilung unzweideutig hervorgehen und für einen angemessene juristische Bewertung durchaus relevant sind. Und es ist ja okay, dass du via Spiegel über das Urteil lernst, aber es wäre halt nett, wenn du vor dem pfostieren noch nach der Originalquelle suchst, die nicht schon die erste Runde stille Post hinter sich hat.

c64, (edited )
@c64@feddit.de avatar
Fiona,
@Fiona@feddit.de avatar

Nein, überhaupt nicht. Ich habe mich aber mal mehr als zwei Minuten damit beschäftigt wie das deutsche Rechtssystem funktioniert und leider reicht das bereits aus um eine sehr niedrige Meinung über die übliche Berichterstattung in der nicht-Fachpresse zu entwickeln. Teilweise weil kritischer Kontext ausgelassen wird, den ein Durchschnittsleser nicht hat (ganz beliebt: Was ist der Unterschied zwischen einer Revision und einer Berufung und warum wirken Revisionsurteile oft wie pingeliges rumgereite auf vermeintlich nebensächlichen Details?), teilweise weil die eigentliche juristische Bewertung fehlt (wie hier) und teilweise weil nicht existente juristische Bewertungen herbeihalluziniert werden („Freispruch zweiter Klasse“ im Kachelmann-Prozess).

Und das alles wäre ja zu verkraften, wenn diese Artikel dem Urteil wenigstens irgendetwas hinzufügen würden, aber auch das ist ja gerade nicht der Fall; es handelt sich in aller regel nur um den schlecht wiedergekäuten Inhalt der Presseerklärung. Und an dem Punkt kann man dann auch einfach direkt das Original pfostieren.

sneaky_b45tard,

Das Gericht wertete die Tat demnach aber nicht wie die Staatsanwaltschaft als Mord, weil der Mann wegen seiner paranoiden Schizophrenie nicht bewusst die Arglosigkeit seines Opfers ausnutzen konnte. Er habe die 40-Jährige vielmehr wegen seiner religiösen Wahnvorstellungen angegriffen.

Also für mich als nicht-Juristen eine komplett nicht nachvollziehbare Entscheidung. Der Mann hat doch selbst gesagt dass ihm der “der Mord” von Gott befohlen wurde. Wie kann das am Ende Totschlag sein?

Tartufo,

Viel erschreckender finde ich eigentlich das hier:

Erst wenige Stunden vor der Tat war der Mann in die Klinik eingewiesen worden. Er hatte der Polizei gesagt, dass er einen Hund auf Anordnung Gottes getötet habe und einen Menschen umbringen werde.

Der Typ hat das angekündigt und wurde offensichtlich nicht gesondert überwacht. Ja, es hat seine Gründe, warum Leute dauerhaft wegsperren schwierig ist, aber wenn jemand ankündigt, dass er einen Menschen umbringen will/wird, dann sollte das eine Sicherheitsverwahrung unter besonders gesicherten Umständen doch rechtfertigen… Erst recht wenn vorher ein anderes Lebewesen ohne allgemein anerkannten Grund (z.B. Einschläfern eines todkranken Tieres) umgebracht wurde. Zumindest bis klar ist, dass die Person nicht doch harmlos ist - das müsste dann halt schnellstmöglich geprüft werden (mit Fristsetzung für die Prüfung?).

Aurix,

Es ist juristisch ‘besser’ der erkrankten Person die alleinige Schuld zu geben. Gesellschaftlich ist das eine kaputte Welt. Eigentlich ist es beinahe schon Beihilfe zum Totschlag so grob fahrlässig ist das. Aber es wird keinen Prozess geben aus gesellschaftlich-praktischen Überlegungen ungeachtet der Ethik.

Fiona,
@Fiona@feddit.de avatar

Viel erschreckender finde ich eigentlich das hier:

Erst wenige Stunden vor der Tat war der Mann in die Klinik eingewiesen worden. Er hatte der Polizei gesagt, dass er einen Hund auf Anordnung Gottes getötet habe und einen Menschen umbringen werde.

In der Tat. Es ist immer einfach die Tat vollständig dem zur Last zur legen, der die Tötung vollzogen hat, aber der ist nunmal wahnbedingt schuldunfähig und hat sich selbst in die Psychatrie begeben um sich und andere vor sich selbst zu schützen. Alleine damit sehe ich wenig ethischen Spielraum ihm die Tat zur Last zu legen. Das Klinikpersonal auf der anderen Seite hatte absolut die Pflicht, insbesondere nach der Vorwarnung, derartige Taten zu verhindern und ist dieser Pflicht offensichtlich nicht zur Genüge nachgekommen.

homoludens,

Der Mann hat doch selbst gesagt dass ihm der “der Mord” von Gott befohlen wurde. Wie kann das am Ende Totschlag sein?

Gerichte folgen in der Regel nicht der juristischen Bewertung des Täters, sei es zu seinen Gunsten oder Ungunsten. Für Mord müssen halt Mordmerkmale erfüllt sein, z.B. Heimtücke, Habgier, … Die lagen hier nach Einschätzung des Gerichts nicht vor, im Fall Heimtücke eben wegen des wackeligen Bezugs des Täters zur Realität.

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