CyberEgg, 9 months ago German Nein, es gibt kein „Über-Gericht“. Über die Aufhebung entscheidet der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung. Auch hat die Aufhebung der Immunität nichts mit einer Feststellung der Schuld zu tun. 12ft.io/proxy?q=https%3A%2F%2Fwww.augsburger-allg…
Nein, es gibt kein „Über-Gericht“. Über die Aufhebung entscheidet der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung.
Auch hat die Aufhebung der Immunität nichts mit einer Feststellung der Schuld zu tun.
12ft.io/proxy?q=https%3A%2F%2Fwww.augsburger-allg…