letmesleep, (edited )

Das ist tatsächlich eine interessante rechtliche Frage. Sind damit die Persönlichkeitsrechte verletzt? Kommt das dabei darauf an, wie plausibel die Bilder sind, also z.B. ob die Körperproportionen stimmen oder nicht? Fällt das unter Kinderpornographie?

Ersteres ist soweit ich weiß ziemlich klar. Neu ist das ganze ja nun wirklich nicht. Fotomontagen gibt es seit mehr als einem Jahrhundert. Es ist nur mal wieder einen Schritt leichter geworden (der letzte große Schritte war Photoshop).

Hier ein Urteil: dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Geri…

rp-online.de/…/gefaelschte-nacktbilder-graf-gewin…

Das mit dem Strafrecht ist hier aber wirklich komplizierter.

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