quarry_coerce248,

Ich frage mich ja, wieso überhaupt noch die Gesichter von echten Menschen genutzt werden. Es ist technisch möglich, die KI täuschend echt aussehende Gesichter erzeugen zu lassen. Damit würden sie ohne offensichtlich Geschädigte auch eine gesetzliche Grauzone betreten für sich und für die Kunden, gleichzeitig den Ermittlungsdruck reduzieren. Sollte eigentlich ein no-brainer sein.

Dagegen kann eigentlich nur stehen, dass es den Tätern gar nicht darum geht, anonyme aufreizende Bilder zu erstellen, sondern dass es Absicht ist, genau die dort abgebildeten Mädchen zu schädigen, als Machtdemonstration.

Edit: achso, wieder nicht zu Ende gelesen. Mitschüler haben da sicher noch eine andere Motivation.

TiKa444,

Bedenkliche Sache. Auf jeden Fall sollte man die Ersteller und Verbreiter zur Verantwortung ziehen. Und dringend umseren Umgang in der Gesellschaft damit ändern.

Dass bei solchen Fotos den Opfern zumindest einen Teil der Schuld gegeben wird (aka selbst schuld, wenn sie solche Bilder machen), muss sich dringend ändern. Ob sie die Bilder nun tatsächlich selbst gemacht haben oder nicht. Außerdem zeigt es nur einmal mehr, dass solche Themen nicht totgeschwiegen werden dürfen, so unangenehm sie auch sind.

Tealk,
@Tealk@rollenspiel.forum avatar

Da kommt aber auch noch die Frage auf, ist es noch ein Bild von dir wenn es KI generiert ist?

wieson,

Die Frage ist eher irrelevant, wenn den Opfern damit Schaden zugefügt wird.

Tealk,
@Tealk@rollenspiel.forum avatar

Nur unter welchen Bestand fällt das dann?

tryptaminev,

Das ist tatsächlich eine interessante rechtliche Frage. Sind damit die Persönlichkeitsrechte verletzt? Kommt das dabei darauf an, wie plausibel die Bilder sind, also z.B. ob die Körperproportionen stimmen oder nicht? Fällt das unter Kinderpornographie?

Ich denke mindestens Verleumdung müsste drin sein, weil ja Behauptungen über die Personen aufgestellt werden, um sie damit in Verruf zu bringen.

letmesleep, (edited )

Das ist tatsächlich eine interessante rechtliche Frage. Sind damit die Persönlichkeitsrechte verletzt? Kommt das dabei darauf an, wie plausibel die Bilder sind, also z.B. ob die Körperproportionen stimmen oder nicht? Fällt das unter Kinderpornographie?

Ersteres ist soweit ich weiß ziemlich klar. Neu ist das ganze ja nun wirklich nicht. Fotomontagen gibt es seit mehr als einem Jahrhundert. Es ist nur mal wieder einen Schritt leichter geworden (der letzte große Schritte war Photoshop).

Hier ein Urteil: dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Geri…

rp-online.de/…/gefaelschte-nacktbilder-graf-gewin…

Das mit dem Strafrecht ist hier aber wirklich komplizierter.

taladar,

Ist eigentlich auch nicht anders als wenn jemand eine rufschädigende erfundene Geschichte über jemand erzählt.

Toe,

In diesen Fällen dürfte die Ausrede “Selbst Schuld” oder Frage nach einer Teilverantwortung durch Fahrlässigkeit sicher nicht stellen.

taladar,

Da kennst du Konservative aber schlecht. Offensichtliche Unschuld hat die noch nie davon abgehalten jemand moralisch zu verurteilen.

letmesleep,

Naja, wenn man sich nie ohne Burka fotografieren lässt…

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