Wenn ich die Karte so angucke kommt mein eigentlich zu humorzwecken überspitzter Vorschlag mit dem Wald ganz gut hin, wenn man nicht in der Wohnung rauchen möchte.
Neat, am Brunnen vor meiner Haustür durfte gerade so noch gebubatzt werden. Paar Meter weiter die Straße runter ginge nicht mehr. Im Wald dann aber wieder schon.
zum Glück ist die CSU nicht an dem Gesetz beteiligt, sonst gäbe es eine 10km Abstandsregelung. aber mal ehrlich, das sieht ja jetzt schon unmöglich aus… in jeder halbwegs großen Stadt ist ja 95% im Kerngebiet rot.
es geht dabei aber nicht nur um Konsum, sondern auch um Standorte für die Cannabis Clubs. wenn man sich diese Karte so anschaut, kannste die eigentlich nur an einsamen Landstraßen gründen.
Zu Punkt eins: Ist das wirklich sinnvoll? Dass man den Verkauf bzw. die Weitergabe an Minderjährige verbietet - unter der Zielsetzung des Jugendschutzes sonnenklar. Aber die Leute, die man angeblich schützen will, zu kriminalisieren - ich dachte eigentlich, von dem Ansatz sei man mittlerweile weggekommen.
Lern einfach, die Meinungen anderer Leute zu ignorieren und stell deine Ansichten als Fakten dar. Dann brauchst du noch eine halbherzige Beleidigung wie ‘linksgrünversifft’ oder den guten alten Nazi und du bist wieder auf dem Stand des politischen Diskurses.
Weil Zigaretten zu einer Zeit legalisiert wurden, bevor die Konservativen “dEnKt aN dIe kInDeR” für sich entdeckt hatten. Wäre Tabak illegal, würde er entweder gar nicht, oder unter mindestens so strengen Bedingungen wie Cannabis legalisiert.
Zumindest nicht so, das es “öffentlich” ist. Da ist die Frage, wie man das definiert. Direkt am halbhohen Jägerzaun an der Straße stehend? Sicherlich ja. Uneinsehbar hinter der Hecke, aber man kann es noch deutlich riechen? Gute Frage.
Jein. Umfriedet sollte es schon sein. Wenn du deine Olle auf der Einfahrt pimperst und das für Passanten zu sehen ist, erregst du durchaus öffentliches ärgernis.
öffentlich bedeutet, dass es einem unbestimmten Personenkreis zugänglich ist. also wenn es von der Straße einsehbar ist, ist es öffentlich. Die Diskussion gibts z.B. bei verfassungsfeindlichen Symbolen. Wenn die Hakenkreuzflagge im Kämmerchen hängt, ist sie nicht strafbar. Hängt sie dagegen am Fahnenmast, ist sie natürlich und zum Glück strafbar.
Bei Cannabis wirds jetzt interessant, weil man es ja nicht nur sehen, sondern auch riechen kann.
Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen öffentlichen und nicht-öffentlichen Veranstaltungen. Eine öffentliche Veranstaltung ist ein Zusammentreffen von Menschen, die frei und ohne Zugangsbeschränkungen teilnehmen können. Eine nicht-öffentliche Veranstaltung hingegen ist auf einen bestimmten Personenkreis beschränkt. Der Zutritt erfolgt nur auf Einladung oder gegen Vorlage einer persönlichen Berechtigung.
Natürlich könnte jeder über den Zaun klettern und auf dein Grundstück gehen. Aber regulär haben da nur die Leute Zutritt, die du explizit oder implizit einlädst. Dann sind die Personen bestimmbar. Auf der Straße könnte und dürfte jeder vorbeilaufen und auf das Grundstück gucken, weswegen der Personenkreis nicht bestimmbar ist, auch wenn natürlich nicht das ganze Land bei dir vorm Zaun stehen wird.
Ich freu mich auf die ersten Streitfälle ob buffen zB auf der Herbertstraße in Hamburg, wo Frauen der Zutritt verboten ist, erlaubt ist. Ist ja nur bedingt öffentlich.
Da das meine Freundin so dermaßen aufgeregt hat dass es wohl eine Straße gebe die Frauen nicht betreten können musste ich das leider “genauer” recherchieren.
Und laut Wikipedia ist es Frauen de jure nicht veboten die Herbertstraße zu betreten, ungeachtet dessen was die Schilder zu behaupten scheinen.
Entsprechend wird das leider nicht der interessante Edge-Case auf den wir hoffen
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