DrM, (edited )

Das mit dem “absolut nüchtern” irritiert mich.

Ich hab das jetzt auch mal gegooglet und 0 Infos dazu gefunden, dass Jobrad und Alkohol sich ausschließen. Nur auf einer Seite steht:

Der Konsum von Drogen oder Alkohol während der Nutzung des Leasingfahrrads ist strengstens untersagt. Ebenso ist eine Nutzung des Leasingfahrrads nicht gestattet, wenn der Beschäftigte Rauschmittel oder Medikamente eingenommen hat, die seine Verkehrs-/Arbeitssicherheit beeinträchtigen.

Quelle, Abschnitt 6 ganz unten

Da steht nur, dass man keinen Alkohol während der Fahrt trinken darf. Dass man wenn man so viel Alkohol getrunken hat, dass seine Verkehrssicherheit beeinträchtigt ist, nicht mehr Rad fahren darf, versteht sich denke ich von selbst. Wobei der Teil natürlich auch so gesehen werden kann, dass jeder Tropfen Alkohol eine Beeinträchtigung ist.

Edit: Auf der Seite vom Land Baden-Württemberg steht auch, dass das Fahrrad nicht unter Alkoholeinfluss gefahren werden darf. Würde mich jetzt interessieren, ob das daran liegt dass die Räder hier aus öffentlicher Hand sind oder ob das immer so ist. Außerdem würden mich die Konsequenzen interessieren, was würde passieren wenn man dabei erwischt wird wie man nach einem Bier mit seinem Fahrrad nach Hause fährt?

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