You,
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Als Ergänzung: Ab einer Strafe von 90 Tagessätzen gilt man als vorbestraft. Mit Eintrag im Führungszeugnis.

Und das hier war ein Strafverfahren. Der Taxifahrer kann auch noch mit Verwaltungsverfahren konfrontiert werden. Zum Beispiel kann seine Eignung zur Personenbeförderung und seine Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen überprüft werden. Als Folge daraus kann er also seine Lizenz (und den Job) verlieren oder auch die Fahrerlaubnis an sich.

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