Buzztiger,

Nein gerade nicht. Alle amtlichen Akteure sind bereits verpflichtet die Verfassung zu schützen (Amtseid der Regierung, Polizei sowie der Soldaten und Richter)

“Das Widerstandsrecht kommt Bürgern zu, nicht aber der Staatsorganisation und ihren Amtswaltern. Es erweitert nicht die staatlichen Notstandsbefugnisse. Vielmehr lebt es erst auf, wenn die Staatsorganisation aus Mangel an Legalität oder aus Mangel an Effizienz die grundgesetzliche Ordnung nicht mehr schützt”*

Nach mehreren millionen Toten und einem Europa in Schutt und Asche verbrochen durch Deutsche Faschisten haben sich unsere Nachkriegs-Vorfahren wohl wirklich Gedanken gemacht. Interessanterweise ist der GG Artikel auch erst 1968 eingeführt worden. Direkt nach dem Krieg war wohl unabdingbarer Gehorsam gegenüber dem Staat immer noch erste Bürgerpflicht. Dank der 68er:

Zum Artikel 20 Absatz 4 im GG (Widerstandsrecht gegen Verfassungsfeinde)

"Sie sind das letzte Aufgebot zum Schutz der Verfassung. Wenn nichts anderes mehr hilft, drückt diese ihnen die Waffe des Widerstandsrechts in die Hand, um ihr eigenes Überleben zu sichern“, schreibt der Staatsrechtler Josef Isensee in seinem Aufsatz „Widerstandsrecht im Grundgesetz“ im 2013 erschienen „Handbuch Politische Gewalt“. *Eingangszitat ebenfalls von Isensee.

Quelle im BundestagsarchivGilt aber aus gutem Grund als letztes Mittel gegen Nazis und Verfassungsfeinde.

Ob etwas das letzte Mittel war weiß man leider erst immer hinterher. Bei einem Sturm des Bundestages (Coup) könnte man sich bei einer Verteidigung durchaus darauf berufen. Wäre interessant zu wissen was was Herr Isensee zu diesen Geschehnissen zu sagen hätte.

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