Cranky_Otter,

Warum nicht? Welches Recht haben die Protestierenden die Fluglinien vom fliegen also von der freien Nutzung ihres Eigentums (der Flugzeuge) oder der Erbringung ihres Geschäftsbetriebs abzuhalten?

Hier geht es um eine vorsätzliche Rechtsverletzung von entweder dem Recht am Eigentum oder als sonstiges Recht z.B. am Geschäftsbetrieb.

Als kleiner Hinweis zum nachlesen: www.lecturio.de/magazin/§-823-bgb/

Die Kernfragen dürften Prozesstaktisch sein ob es überhaupt was zu holen gibt oder ob die Handlung der Protestierenden als nicht rechtswidrig (und damit nicht unerlaubt) einzustufen sind weil durch das Recht auf Meinungsäußerung und Versammlung als Protest gedeckt.

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