tryptaminev,

Wenn die Erbschaftssteuer so angehoben wird, dass es die Mehrausgaben gegenfinanziert, dann ist das zwar nicht zweckgebunden, aber sicher keine Mehrbelastung für Arbeitnehmer. Das Argument finde ich aucha llgemein schwach, weil sich damit jede Staatsausgabe als “guck mal was die Arbeitnehmer bezahlen müssen, das ist ja ungerecht” wegargumentieren lässt, und die Nutznießer am Ende v.a. die Vermögenden sind, die wegen der geringeren Staatsausgaben noch weniger Steuern zahlen und die normalen Arbeitnehmer gebeutelt sind, weil sie von den Ausgaben profitieren, z.B. weil ihre Kinder vernpnftige Kita- und Schulplätze haben, für die sie nicht selber zahlen müssen.

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