amki,
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Wenn man einen Freispruch hat kann wegen der Tat nicht erneut ermittelt werden (Ausnahme neuerdings Mord) wenn das Verfahren nur eingestellt wurde und sich aber doch Beweise finden sollte das kein Problem sein.

Auch ein Freispruch muss nicht darauf basieren das man bewiesen hat die Tat nicht begangen zu haben. Noch muss die Tat bewiesen werden.

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