So lange du auf internationalen Gewässern bist, interessiert es nach deutschem Gesetz nicht wenn du jemand vorsätzlich ertrinken lässt.
Sicher?
Der Flaggenstaat ist nach Art. 98 Abs. 1 des Seerechtsübereinkommens verpflichtet, die Vorgaben der Seerechtskonvention in nationales Recht umzusetzen.[17]
Durch Deutschland ist dies mit der Verordnung über die Sicherung der Seefahrt (SeeFSicherV) erfolgt, die jeden Schiffsführer zur Hilfeleistung verpflichtet. Verstöße stellen Straftaten nach § 323c StGB oder Ordnungswidrigkeiten nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 SeeFSicherV dar.[17]