Gieselbrecht,

Die Situation der Frau ist natürlich richtig blöd, sie tut mir wirklich Leid und das wünscht man niemandem. Der Vergleich zum Stealthing hinkt aber, weil der:die Täter:in ja in der Situation eben weiß, dass sie:er etwas unerlaubtes tut, weshalb die Tat dann zu bestrafen ist. Im vorliegenden Fall war es aber ja genau so, dass es dem Täter nicht oder nur eingeschränkt möglich war, zu erkennen, dass die Einwilligung eben nicht ihm galt. Naja im Endeffekt trotzdem eine keinesfalls zufriedenstellende Lösung.

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