ehrenschwan,

Ich finde die formulierung des Artikels und ich nehme mal an auch des Gerichtes einfach blöd. Meinetwegen kann es nur eine sexuelle Nötigung sein weil der Mann direkt aufgehört hat nachdem das Missverständnis geklärt wurde. Aber es eine Einwilligung zu nennen weil die Frau dachte das es ihr Mann war finde ich halt einfach schwierig. Sonst könnte man ja auch bei Sachen wie heimlich Kondom ausziehen argumentieren das es ja eine Einwilligung für den Geschlechtsverkehr gab. Eine Einwilligung ist ja kein Freifahrtsschein sondern eine Erlaubnis für eine bestimmte Sache unter bestimmtee Bedingungen. Das Vertragsrecht funktioniert ja ähnlich. Und da muss es auch nicht explizit ausgesprochen werden.

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