Gieselbrecht,

Wie kann es den eine Einwilligung sein wenn sie nicht wusste um welche Person es sich handelt. Sie dachte es wäre ihr Mann und nur für diesen galt die Einwilligung.

Ich bin leider juristischer Laie, aber ich könnte mir vorstellen, dass es hier medial verkürzt dargestellt ist und ein Verbotsirrtum nach § 17 StGB vorliegt. Schließlich kann der Täter in der Tatsituation ja auch nicht wissen, dass die Ehefrau ihr Einverständnis nur auf ihren Mann bezieht und nicht auf ihn - sie wird das ja kaum so explizit gesagt haben. Vielleicht kann jemand mit juristischer Ausbildung was dazu sagen.

Ich könnte mir vorstellen, dass der Fall auch mal in Lehrbücher kommt. Ich bin jedenfalls auf das Urteil gespannt.

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