DH10,

Es kann gut sein, dass je nach Bundesland eine Garage eine Zweckgebundene Immobilie ist. In BW ist das bsp. so. Laut der garagenordnung dürfen dort nur das Auto, Betriebstoffe und Ersatzteile wie Reifen aufbewahrt werden.

Technisch machbar ist es natürlich auf jeden Fall, die Frage ist nur, ob sich der Eigentümer drum schert, weil Kontrollen dieses Gesetzes sind aktuell quasi nicht existent, kann sich natürlich aber ändern, je mehr „Parkplätze“ in den Städten gestrichen werden (aka mehr kontrolliert und überhaupt mal der rechtmäßige Zustand hergestellt wird, Gehwegparken z.B)

Auch kann der Eigentümer evtl. rechtlich gesehen in der Garage gar keine Stellplätze für Räder schaffen, weil Zweckgebundene Immobilie mit entsprechender Genehmigung als Garage.

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