pleb_maximus, 1 year ago German Ausgenommen vom Mindestlohn sind lediglich Beschäftigte unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung sowie (für die Dauer von sechs Monaten) Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die unmittelbar vor Beginn der Beschäftigung langzeitarbeitslos gewesen sind. Link geht direkt auf ein PDF vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Ausgenommen vom Mindestlohn sind lediglich Beschäftigte unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung sowie (für die Dauer von sechs Monaten) Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die unmittelbar vor Beginn der Beschäftigung langzeitarbeitslos gewesen sind.
Link geht direkt auf ein PDF vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales