DH10,

Solange das vom BauGB gedeckt ist, darf der Kreis noch so viele Regularien aufstellen, wie die lustig sind. Davon abgesehen wäre mir neu, dass das LRA einfach neue Regeln aufstellen darf, die sich offensichtlich mit optischen Sachen beschäftigen, die über die Einfügung hinaus gehen, und die von der aktuellen Version des BauGB gedeckt sind, außerdem keiner Baugenehmigung bedürfen und auch konträr zu Landes- und Bundesinteressen sind. Der Anwalt und der Verwaltungsgerichtshof freut sich.

Edit: Sicher, dass es der Kreis und nicht deine Kommune ist? Aber dort gilt das gleiche: da du keine Baugenehmigung für PV benötigst, dürfen die noch so viel festlegen, wie sie wollen. Wie schon gesagt: der Anwalt freut sich, sollte da was kommen.

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