Tartufo,

Mal angenommen das würde man erlauben wollen:

Wer haftet dann, wenn die Wohnung durch den Verkauf des Mietvertrages überbelegt ist? Dafür kann der Vermieter nämlich aktuell belangt werden.

Wer haftet, wenn da Mietnomaden durch den Vertragskauf in die Wohnung kommen? Dem Mieter ist doch idR egal, wer nach ihm kommt.

Da gibt es bestimmt noch mehr was man auf jeden Fall klären müsste, das sind aber die zwei Punkte, die mir spontan einfallen. Den Vermieter einfach in die Pfanne hauen, weil is halt so, sorgt eher dafür, dass auch die letzten netteren privaten Vermieter keine Lust mehr haben.

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