Fiech, (edited )

Ok, dann ist das ne andere Sache. Entschuldige bitte, ich habe nicht gewusst, dass du mittlerweile etwas Schriftliches bekommen hast.

Ersteinmal: Du solltest meiner Meinung nach jetzt wirklich schnell einen Anwalt aufsuchen, anstatt (nur) Selbstrecherche zu betreiben!

Ich verstehe, dass du Angst hast. Das geht den meisten Menschen so, die noch nicht mit dem deutschen Strafrecht Bekanntschaft gemacht haben. Du wirst im Internet und auch auf Feddit keine rechtssichere Auskunft bekommen.

Such dir eine Kanzlei, die sich auf Strafrecht spezialisiert und mach dort einen Termin für eine Erstberatung. Schildere deinen Fall und auch, was bisher passiert ist (inkl. Gespräch mit der Polizei). Ja, das kostet Geld, aber meiner Meinung nach besser, als sich a) dauernd Sorgen zu machen, weil man den Prozess nicht versteht und es b) eventuell noch schlimmer zu machen. Aber so kannst du wirklich Rechtssicherheit erlangen. Auch wenn du dafür wahrscheinllich maximal 250€ zahlen musst.

Falls das mit dem Geld ein Problem sein sollte, kannst du dich auch an Vereine wie die Caritas wenden, die bieten für solche Fälle Hilfen an.

Als kleiner Hoffnungsschimmer: Es gibt im deutschen Recht auch Platz für die Umstände, unter der jemand eine Tat begeht, die sich eventuell strafmildernd auswirken können. Da spielen auch so Sachen rein wie, ob das dein erstes Vergehen ist, oder ob du eventuell einen Grund hattest (s. Ruhestörung), oder selbst so Sachen wie Reue und sogar deine Aussage ggü. der Polizei.

Aber ob und wenn ja mit was für einer Strafe du rechnen kannst, und was du als nächstes machen solltest und was dich eine Verhandlung kosten kann: Das kann dir am besten ein Anwalt sagen, kein Forum im Internet.

Ich drücke dir die Daumen!

//edit: Speziell zum Anhörungsbogen im Strafrecht habe ich noch das hier gefunden: strafrecht-anwalt-karlsruhe.de/anhoerungsbogen/

Aber auch da ist die Empfehlung: Schnellstmöglich zum Anwalt.

Meine NICHT-JURISTEN-Antwort auf deine Frage bzgl. der Phasen: Da der Anhörungsbogen von der Polizei kommt als Alternative zur Vorladung, vermute ich (ABER NOCHMAL: ich bin kein Jurist!), dass die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind. Der Begriff Hauptverhandlung bezieht sich meines Wissens (NOCHMAL: kein Jurist), auf den Prozess vor Gericht selbst. Davor wirst du aber von der Staatsanwaltschaft angeschrieben. D.h. solange du von der Polizei Post bekommst, würde ich vermuten, dass das noch die Ermittlungsphase ist.

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