Krzyzwen,

Wichtig ist aber auch, wie Verstöße dagegen eingeordnet werden: Als Fahrlässigkeit, mit dem entsprechend niedrigen Strafrahmen. Er scheint nicht absichtich Menschen geschadet zu haben, hat aber eben auch nicht darauf geachtet diesen Schaden zu vermeiden.

Achtung, kantiger Gedanke: Würde hier nicht auch das Konzept des Eventualvorsatzes möglich sein? Entsprechend, ich kipp mich hinter den Ballmer’s Peak und geh dann auf Schürzenjagd. Wenn Ich dabei den Consent eines Sexualkontaktes verletze, welcher mir aus unbekannten Gründen dies nicht rechtzeitig mitteilte, dann passiert das eben so.

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