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Neben den internationalen Übereinkommen hat übrigens auch das deutsche Strafgesetzbuch im Ausland und in internationalen Gewässern begrenzte Geltung.

Die Schiffe von Sea-Watch (und befreundeten Organisationen) fahren unter deutscher Flagge, so auch die aktuell eingesetzte Humanity 1 und vermutlich auch die kommende Sea Watch 5. Für diese Schiffe gilt also § 4 StGB:

Das deutsche Strafrecht gilt, unabhängig vom Recht des Tatorts, für Taten, die auf einem Schiff oder in einem Luftfahrzeug begangen werden, das berechtigt ist, die Bundesflagge oder das Staatszugehörigkeitszeichen der Bundesrepublik Deutschland zu führen.

Die Annahme, dass man im Ausland oder in internationalen Gewässern (zumindest im Hinblick auf deutsches Recht) grundsätzlich tun und lassen kann, was man will, ist weit verbreitet, aber falsch.

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