swnt, 9 months ago German Die Bundespolizei hatte die Maßnahmen etwa damit gerechtfertigt, dass sich die erfahrene Kletteraktivistin bei den Aktionen verletzten könnte. Das reiche in keiner Weise als Begründung aus, sagte das Gericht.
Die Bundespolizei hatte die Maßnahmen etwa damit gerechtfertigt, dass sich die erfahrene Kletteraktivistin bei den Aktionen verletzten könnte. Das reiche in keiner Weise als Begründung aus, sagte das Gericht.