Supertramper,

Danke für deinen vernünftigen Beitrag.

Religionsfreiheit ist ein Grundrecht und die müssen üblicherweise aktiv geschützt werden. Zur Religionsfreiheit gehört nach meiner Interpretation auch, NICHT glauben zu dürfen. Das kann mMn nur funktionieren, wenn er den Einfluss von Glaubensgemeinschaften auf staatlich regulierte Lebensbereiche (z. B. Bildung, Pflege, Erziehung) einschränkt. Das heißt nicht, dass es keine Religionslehre mehr an Schulen geben sollte.

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